Studio Korf & So

Tapetenwerk / Studio K01
Lützner Straße 91
04177 Leipzig
Germany

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hallo@rickykorf.com

AGB

AGB

I. Allgemeines / Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäfte mit Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern, es sei denn in der Klausel ist etwas Abweichendes geregelt. Sie werden durch eine Beauftragung von Ricky Korf oder durch Abnahme des Produktes / des Werkes bzw. der beauftragten Produkte / Werke anerkannt.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten aussschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt.
3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
4. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Ricky Korf in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
5. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Ricky Korf sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung / Anfrage des Auftraggebers ist ein Angebot zum Vertragsabschluss gegenüber Ricky Korf. Der Eingang der (Angebots-)Anfrage bzw. des Auftrages wird durch Ricky Korf in Textform bestätigt. Eine Bestätigung via E-Mail gilt hierbei ebenfalls als wirksam. Auftragserteilungen sowie Annahmeerklärungen aller Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Insbesondere gelten Bestätigung via E-Mail als wirksam.
2. Ein Vertrag kommt nur mit einem, seitens des Auftraggebers unterzeichneten Angebotes, sowie der Auftragsbestätigung durch Ricky Korf oder durch die Abnahme des beauftragten Produktes / Werkes zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach dieser Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen sind gesondert schriftlich festzuhalten.

 

III. Vertragsgegenstand und Leistungen

Ricky Korf erbringt Leistungen in Form von Grafikdesign für On- und Offline-Medien bzw. On- und Offline-Werke (Design, Gestaltung, Layout und Satz, Printdesign, Illustration, Screen- bzw. Webdesign) entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Des Weiteren erbringt Ricky Korf Leistungen in Form von Druckproduktionen bzw. Druckdienstleistungen (Offset- und Großformatdruck, Digitaldruck, Werbesyteme, Promotionartikel, etc.) sowie Leistungen in Form Programmierung bzw. technischer Umsetzung einer Webseite / Internetpräsentation entsprechend den nachfolgenden Regelungen.

III.1 Printdesign
1. Ricky Korf erstellt ein Layout für Druckerzeugnisse (z.B. Briefbögen, Visitenkarten, Flyer, Plakate, Broschüren, Magazine, Folder, etc.), welches dem Auftraggeber als Grafik in elektronischer Form (PDF, JPG, PNG) via E-Mail, ftp-Download oder in einem virtuellen Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert wird.
2. Das Layout wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Layout führen, sind zusätzlich je nach Aufwand zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus das Layout in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Nach Freigabe des Layouts durch den Auftraggeber wird dieses für das vereinbarte Druckerzeugnis aufgearbeitet und für die Druckproduktion vorbereitet (Reinzeichnung).
4. Je nach Auftrag / Absprache des Auftraggebers übernimmt Ricky Korf dann die gesamte Druckbetreuung bzw. Druckabwicklung oder liefert das fertige Layout dem Auftraggeber als Datei in einer Qualität, die den Erfordernissen einer professionellen Weiterverarbeitung sowie den entsprechenden Druckdienstleistungen entspricht.

III.2 Grafikdesign / Illustration
1. Ricky Korf gestaltet, erstellt und / oder bearbeitet Bildmaterial, Grafiken, Illustrationen, Logos, Signets, Keyvisuals oder Erscheinungsbilder und entwickelt Corporate Design-Konzepte, zunächst als Entwurf. Dieser wird dem Auftraggeber als Grafik in elektronischer Form (PDF, JPG, PNG) via E-Mail, ftp-Download oder in einem virtuellen Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert.
2. Der Entwurf wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Entwurf führen, sind zusätzlich zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus den Entwurf in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber wird das Bildmaterial, die Grafik, die Illustration, das Logo oder das Signet aufbereitet (Reinzeichnung) und dem Auftraggeber in vereinbarter Qualität sowie im vereinbarten Format via E-Mail, ftp-Download oder auf einem Datenträger aufgearbeitet geliefert.

III.3 Screendesign / Webdesign
1. Ricky Korf konzipiert und gestaltet eine Webseite bzw. Internetpräsenz auf der Basis vorgelegter Daten bzw. nach inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers zunächst als Entwurf. Dieser wird dem Auftraggeber als Grafik in elektronischer Form (PDF, JPG, PNG) via E-Mail, ftp- Download oder in einem virtuellen Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert. Soweit nicht anders Vereinbart, wird die Webseite für die zur Zeit gängigen Bildschirmauflösung(en) und unter Einbezug bis dato bestehender technischer Möglichkeiten und Anforderungen (Responsive Webdesign, HTML5, CSS3) unter Beachtung gängiger Internetstandards gestaltet.
2. Der Entwurf wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Entwurf führen, sind zusätzlich zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus den Entwurf in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber wird die Webseite aufbereitet (Reinzeichnung) und, insofern nicht anders vereinbart (z.B. durch im Auftrag bestätigte anschließende Programmierung bzw. technische Umsetzung), dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister in verwertbarer Qualität und Form via E-Mail, ftp-Download oder auf einem Datenträger geliefert.
4. Redaktion, Texterstellung und Beschaffung einer Internet-Domain, die Einstellung der Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Webseite sowie die Bereitstellung eines Zuganges zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

III.4 Entwicklung / Programmierung
1. Insofern vereinbart erstellt bzw. programmiert Ricky Korf auf Grundlage eines, seitens des Auftraggebers bestätigten bzw. genehmigten Designkonzeptes (siehe III.3 dieser AGB) eine funktionsfähige Webseite bzw. Internetpräsenz zunächst als Prototyp. Die Webseite wird für die zur Zeit der Auftragsbestätigung gängigen Bildschirmauflösung(en) und unter Einbezug bestehender technischer Möglichkeiten und Anforderungen (Responsive Webdesign, HTML5, CSS3, Java) sowie unter Beachtung aktuell gängiger Internetstandards umgesetzt bzw. programmiert. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik sowie inhaltliche Elemente), um die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander widerzuspiegeln. Der Prototyp wird dem Auftraggeber in digitaler Form als Direktansicht (interaktiv) oder in einem virtuellen interaktiven Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert.
2. Der Prototyp wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Prototypen führen, sind zusätzlich zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus den Prototypen in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Die finalen Daten (final erstellte und programmierte Webseite) werden nach Fertigstellung und Freigabe des Auftraggebers in den Verfügungsbereich des Auftraggebers via E-Mail, ftp- Download oder auf einem Datenträger übergeben oder nach Absprache bzw. auf expliziten Wunsch auf einen vom Auftraggeber spezifizierten Server hochgeladen.
4. Die jeweils zu entwickelnde bzw. zu programmierende Webseite / Internetpräsenz setzt sich aus einer Mehrzahl von einzelnen Webseiten (Unterseiten) zusammen. Jede einzelne Webseite besteht aus einer html-, shtml-, asp- oder php-Dateistruktur, in die weitere Elemente wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen eingebunden werden können.
5. Redaktion, Texterstellung und Beschaffung einer Internet-Domain, die Einstellung der Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Webseite sowie die Bereitstellung eines Zuganges zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

III.5 Druckproduktion / Druckdienstleistungen
1. Insofern vereinbart, übernimmt Ricky Korf die Druckbetreuung, Druckabwicklung und Druckproduktion für Druckzeugnisse (Offset- und Großformatdruck sowie Digitaldruck von Werbematerialen, Geschäftsausstattungen, Katalogen, Broschüren, etc.) im Anschluss bzw. als Teil des Auftrages aus III.1 und III.2 oder davon unabhängig als separate Dienstleistung (siehe Punkt III.5 .2) nach Vorgaben und Druckdaten des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten.
2. Ricky Korf übernimmt die Druckbetreuung, Druckabwicklung und Druckproduktion für Druckzeugnisse, die nicht im eigenen Haus als Teil eines Auftrages aus III.1 und / oder III.2 erstellt wurden, sondern unabhängig als eigenständiger Auftrag direkt vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten geliefert werden. In diesem Falle teilt Ricky Korf dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vorab die Druckdatenanforderungen in übersichtlicher Form mit.

2. Ricky Korf übernimmt die Druckbetreuung, Druckabwicklung und Druckproduktion für Druckzeugnisse, die nicht im eigenen Haus als Teil eines Auftrages aus III.1 und/oder III.2 erstellt wurden, sondern unabhängig als eigenständiger Auftrag direkt vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten geliefert werden. In diesem Falle teilt Ricky Korf dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vorab die Druckdatenanforderungen in übersichtlicher Form mit.

Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind dann gesondert zu vergüten.

 

IV. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt Ricky Korf die zu integrierenden bzw. zu bearbeitenden Inhalte zur Verfügung, die dann im Printdesign, Grafikdesign / Illustration, Screen- bzw. Webdesign und / oder Erstellung/Programmierung verwendet werden. Die pünktliche Datenlieferung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb einer vereinbarten angemessenen Frist das Layout bzw. den Entwurf schriftlich oder per E-Mail freizugeben bzw. Änderungswünsche mitzuteilen. Ist zwischen den Parteien kein Zeitpunkt vereinbart, zu dem die Daten zur Verfügung zu stellen sind, sind diese vom Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen ab Bestätigung des Vertragsschlusses durch Ricky Korf zur Verfügung zu stellen.
2. Die Inhalte zur Weiterverarbeitung werden in elektronisch verwertbarer Form bereitgestellt. Ricky Korf teilt dem Kunden die geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die zusätzlich anfallenden Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten. Für die Richtigkeit der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
3. Ricky Korf ist für zur Verfügung gestellte Inhalte und Daten, die der Auftraggeber im Rahmen eines Auftrages bereitstellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber versichert Ricky Korf, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten frei benutzt und bearbeitet werden können, das er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt und das keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen. Ricky Korf ist nicht verpflichtet, die Inhalte bzw. Daten auf mögliche Rechtsverstöße, somit Schutzrechten wie Copyrights, Markenrechte, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten von Dritten zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Ricky Korf von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten und Daten beruhen. Sollten Dritte Ricky Korf wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus gelieferten Inhalten seitens des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber Ricky Korf von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Ricky Korf die Kosten zu erstatten, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur kooperativen Mitwirkung am vereinbarten Projekt / Auftrag, d.h. er behindert nicht den Projektfortschritt durch sein Handeln (Verschleppung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, abgesprochene bzw. festgelegte / festgesetzte Fristen und Termine (Deadlines) einzuhalten. Für eine nicht termingerechte Lieferung von finalen Layouts, Designs, Produkten oder Werken, die aus einer Missachtung von festgelegten / festgesetzten Fristen oder durch Verschleppung seitens des Auftraggebers resultiert, übernimmt Ricky Korf keine Haftung und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen (entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden), freigestellt.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ricky Korf aktuelle und gültige Kontaktdaten mitzuteilen, insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse, die regelmäßig abgerufen wird.

 

V. Fertigstellung

1. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Ricky Korf in Textform (insbesondere via E-Mail) bestätigt wurden.
2. Voraussetzung für die Einhaltung eines Fertigstellungstermins ist die Mitwirkung des Auftraggebers gemäß Punkt IV. dieser AGB. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum verlängern. Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Abschlusstermine ihre Gültigkeit.
3. Im Falle einer Terminverschleppung bzw. einer Fristverstreichung seitens des Auftraggebers, können aus zeitkritischen Gründen unter Umständen eventuell anfallenden Zusatzkosten vorab nicht kommuniziert werden. Diese sind im Eintretensfall vom Auftraggeber zu übernehmen.
4. Kann Ricky Korf einen Fertigstellungstermin unverschuldet nicht einhalten (z.B. Terminverschleppung oder Fristverstreichung seitens des Auftraggebers), verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall informiert Ricky Korf den Auftraggeber unverzüglich über einen neuen Termin. Ricky Korf haftet im diesem Falle nicht für eventuell eintretende Schäden (entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden), die aus der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins resultieren.

 

VI. Abnahme

1. Nach Fertigstellung des Printdesigns, Grafikdesigns, Screen- bzw. Webdesigns und / oder Programmierung bzw. technische Umsetzung und / oder von Medien/Produkten aus der Druckproduktion ist der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme ist in Textform zu erklären. Insbesondere gilt hier die Kommunikation via E-Mail als wirksam.
2. Läuft die 10-tägige Abnahmefrist ab, ohne dass sich der Auftraggeber hierzu erklärt hat, gilt die Leistung ebenfalls als vertragsgemäß abgenommen.
3. Sollte der Auftraggeber sich an der Abnahme gehindert sehen, wird er die Gründe unverzüglich mitteilen.
4. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages (Printdesign, Grafikdesign / Illustration, Layout und Satz sowie Screen- bzw. Webdesign) besteht Gestaltungsfreiheit.

 

VII. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder an Ricky Korf erteilte Auftrag im Bereich Printdesign (III.1), Grafikdesign/Illustration (III.2) und Screendesign/Webdesign (III.3) ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Alle Muster, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Ricky Korf insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97 ff UrhG zu. Weiterführende Informationen dazu unter www.gesetze-im-internet.de/urhg.
3. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, richtet sich Ricky Korf in all seinen Nutzungsrechtsberechnungen nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design. Weiterführende Informationen dazu unter www.rickykorf.com/nutzungsrecht.
4. Muster, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Ricky Korf weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung bzw. Plagiatierung – auch von Teilen oder Teilstücken – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Ricky Korf, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
5. Ricky Korf überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht für die in der Vereinbarung / im Auftrag bestimmten Medien übertragen. Bei Printdesign und Grafikdesign / Illustration beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den von den Parteien bei Vertragsabschluß vereinbarten Nutzungsbereich der Leistung, bei Screendesign / Webdesign beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung im Internet auf einer Webseite / Internetpräsenz des Auftraggebers. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzeption, Printdesign, Grafikdesign, Illustration und Screendesign / Webdesign in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Ricky Korf.
6. Eine Weitergabe des einfachen Nutzungsrechtes an Dritte ist nicht gestattet. Ist eine Weitergabe dieses Nutzungsrechtes an Dritte notwendig, bedarf diese in jedem Falle einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ricky Korf und dem Auftraggeber oder einer Anpassung / Korrektur des Nutzungsrechtes (Nutzungsrechtserweiterung).
7. Die jeweilig vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung bzw. nach Begleichung aller projektbezogener Rechnungen durch den Auftraggeber auf diesen über.
8. Ricky Korf hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt / das Werk als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt Ricky Korf zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines Schadens kann Ricky Korf 100% der vereinbarten – bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD üblichen – Vergütung als Schadensersatz verlangen.
9. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten an bzw. zu Muster(n), Entwürfe(n) und Reinzeichnungen haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
10. Ricky Korf darf auf der eigenen Internetpräsenz sowie in eigenen Portfolien und Präsentationen den Auftraggeber sowie das für ihn erstellte/gestaltete Produkt bzw. Werk in die Referenzliste bzw. den Kundenstamm aufnehmen und ggf. durch Bildmaterial bzw. einen Link auf die Webpräsenz bzw. das erstellte Produkt bzw. Werk verweisen.
11. Im allgemeinen sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht und Nutzungsrecht zwingend zu beachten und einzuhalten. Detailierte Informationen zum Urheberrecht und Nutzungsrecht sowie zur Nutzungsrechtsberechnung sind unter den folgenden Links einzusehen:
Webseite von Ricky Korf: www.rickykorf.com/nutzungsrecht
Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Gesetz über Urheberrecht, Nutzungsrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG): www.gesetze-im-internet.de/urhg
Webseite der Allianz für deutsche Designer (AGD) e.V.: www.agd.de
Webseite der Selbständigen Design-Studios (SDSt) e.V.: www.sdst.info

 

VIII. Vergütung

1. Grundlage der Vergütung ist das im Angebot festgesetzte Honorar und/oder die festgesetzten Produktionskosten zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
2. Die Vergütung für Muster, Entwürfe und Reinzeichnungen sowie die Berechnung und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt auf Grundlage des AGD Vergütungstarifvertrages Design (AGD / SDSt), insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Werden die Muster, Entwürfe und / oder Reinzeichnungen später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen bzw. vereinbart genutzt, so ist Ricky Korf berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Ausführung des Auftrages bzw. der Produktion zusätzliche, nicht in der Vereinbarung beschriebene, Änderungen, so kann Ricky Korf einen dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert bzw. zusätzlich abrechnen. Der Auftraggeber hat diese Mehrkosten zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und dadurch ein Mehraufwand entsteht. Ricky Korf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Ricky Korf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Ricky Korf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

IX. Zahlungsmodalitäten / Fälligkeit der Vergütung

1. Soweit sich aus Angebot / Auftragsbestätigung / Rechnung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Lieferung des Werkes oder Produktes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar und innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.
2. Der Abzug von Skonto seitens des Auftraggebers ist nicht gestattet.
3. Werden die bestellten Arbeiten bzw. Werke oder Produkte in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Ricky Korf hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten – und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten bzw. Werke oder des Produktes, 1/3 nach Lieferung bzw. Ablieferung/Abnahme.
4. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen kann Ricky Korf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrige Belastung nachzuweisen. Außerdem ist Ricky Korf berechtigt, bereits erstellte Arbeiten bzw. Werke, Daten und / oder Produkte, gleich in welcher Form diese zur Verfügung gestellt werden sollten oder wurden, einzubehalten, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eventuell eingetretenen Verzugsschadens erfolgt ist. Des Weiteren ist Ricky Korf als Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung von sämtlichen Aufträgen des Auftraggebers so lange einzustellen, bis er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für die ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Bearbeitung erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von Forderungen wegen angeblicher vom Vertragspartner behaupteter Gegenansprüche, auch solcher aus Mängelhaftung, ist nicht zulässig, außer diese sind anerkannt, unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Wird gegen den Auftraggeber fruchtlos vollstreckt, stellt er seine Zahlungen ein, geht ein Scheck zu Protest oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, so werden alle Rechnungsforderungen sofort zur Zahlung fällig.

 

X. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderungen von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Druckbetreuung / Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand auf Grundlage des AGD Vergütungstarifvertrages Design (AGD / SDSt) gesondert berechnet.
2. Ricky Korf ist berechtigt, zur Auftragserfüllung eventuell notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ricky Korf die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers (in diesem Falle Ricky Korf) abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ricky Korf im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

XI. Eigentumsvorbehalt

1. An Mustern, Entwürfen und Reinzeichnungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte oder Urheberrechte übertragen. Diese verbleiben in jedem Falle beim Urheber des Werkes (siehe Urheberrechtsgesetz – UrhG).
2. Fertiggestellte Arbeiten bzw. Werke, Daten oder Produkte und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller projektbezogenen Rechnungen, über die im Auftrag vereinbarte Vergütung, Eigentum von Ricky Korf.

 

XII. Gestaltungsfreiheit

1. Im Rahmen eines Auftrages im Bereich Gestaltung und Design (Printdesign, Grafikdesign / Illustration und / oder Screen- bzw. Webdesign) besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

 

XIII. Gewährleistung, Mängelrechte / Haftung

Ricky Korf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.


XIII. 1. Printdesign, Grafikdesign / Illustration und / oder Screendesign / Webdesign
1. Entsprechen die Leistungen aus Printdesign, Grafikdesign / Illustration und/oder Screen- bzw. Webdesign nicht dem in der Vereinbarung beschriebenem Umfang, so wird der Auftraggeber Ricky Korf die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen und eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer – insofern die Kritikpunkte in ihrer Art berechtigt und nachvollziehbar sind – entsprechende Korrekturen vorzunehmen sind.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eventuelle Fehler (auch inhaltliche) selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder Daten, die nicht dem in der Vereinbarung beschriebenem Umfang entsprechen, selbst zu ergänzen oder durch Dritte ergänzen zu lassen.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung bzw. Lieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk bzw. die Arbeit als abgenommen.
4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler und Programmdefekte entstehen. Sie entfällt, wenn der Auftraggeber das Design, das Layout oder die Grafik(en) selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.


XIII. 2. Druckproduktion / Druckdienstleistungen
1. Die erbrachte Leistung ist nach Lieferung an den Auftraggeber unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Sollte die erbrachte Leistung bzw. das Produkt fehlerhaft sein, so muss der Fehler detailliert vom Auftraggeber beschrieben und Ricky Korf mitgeteilt werden. Die Leistung bzw. das Produkt gilt als genehmigt bzw. angenommen wenn nach zehn Tagen nach Annahme der Druckerzeugnisse keine Beanstandung erfolgt.
2. Sollten erbrachte Leistungen bzw. die Produkte fehlerhaft sein, so ist die Beanstandung noch vor der Abnahme, also innerhalb von zehn Tagen nach Fertigstellung bzw. Lieferung schriftlich bei Ricky Korf geltend zu machen. Der beanstandete Fehler wird dann seitens Ricky Korf unverzüglich durch eine Nachbesserung bzw. Nachproduktion behoben. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann eine Minderung des im Auftrag festgelegten Betrages vom Auftraggeber verlangt werden.
3. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, bei geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Druckbögen innerhalb eines Auftrages, bei geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (Abweichungen vom offenen und / oder gefalzten Endformat) sowie bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag (bei Magazinen, Broschüren etc.). Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen anderen Vorlagen, wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten – auch wenn sie von Ricky Korf erstellt wurden – und dem Endprodukt.
4. Auf die Laufrichtung des Papieres bzw. Materials kann produktionsbedingt nicht geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen oder Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Endproduktes können nicht beanstandet werden.
5. Mängel eines Teils des gelieferten Produktes berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware bzw. des bestellten Produktes sind hinzunehmen.
7. Ricky Korf haftet nicht für fehlerhafte Leistungen bzw. Produkte, welche auf die Nichteinhaltung der Anforderungen von Druckdaten zurückzuführen sind, insofern die Druckdaten bzw. das Printdesign vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten stammt. Die jeweiligen Druckdatenanforderungen werden dem Auftraggeber je nach Auftrag bzw. Produkt von Ricky Korf zur Verfügung gestellt.
8. Ricky Korf haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden, die auf fehlerhafte Leistungen bzw. Produkte zurückzuführen sind.
9. Die Gewährleistung umfasst nicht fehlerhafte Leistungen bzw. Produkte, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler anderer entstehen.

XIII. 3. Entwicklung/Programmierung
1. Die finale / bestätigte Version der Webseite / Internetpräsenz sowie deren Darstellung und Funktionen (CMS – Content Management System, Formulare, Skripte, interaktive Elemente, etc.) wurde seitens Ricky Korf (sowie ggf. seiner Dienstleister) vor Auslieferung getestet. Ricky Korf haftet nicht bei Fehlfunktionen oder Funktionsausfall der Webseite bzw. einzelner Funktionselemente aufgrund von veralteten Browserversionen, defekten Endgeräten oder Endgeräten mit veralteten Betriebssystemen.
2. Für die Funktionstüchtigkeit der Webseite sowie einzelner Funktionselemente ist der Auftraggeber nach Abnahme selbst verantwortlich. Ricky Korf haftet nicht bei fehlerhafter Darstellung, eventuellen Fehlfunktionen oder Funktionsausfällen der Webseite bzw. einzelner Funktionenselemente (CMS – Content Management System, Formulare, Skripte, interaktive Elemente, etc.) aufgrund von Aktualisierungen/Updates bzw. Veränderungen des Servers (Host Provider) bzw. Webspaceanbieters oder durch Umzug/Wechsel des Servers (Host Provider) bzw. Webspaceanbieters seitens des Auftraggebers.

XIV. Haftung

1. Ricky Korf haftet, sofern der Vertrag bzw. die Vereinbarung keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Ricky Korf. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ricky Korf bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Ricky Korf keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Ricky Korf kein Auswahlverschulden trifft. Ricky Korf tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
3. Sofern Ricky Korf selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Ricky Korf hiermit sämtliche, Ricky Korf zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter oder verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Ricky Korf zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
4. Der Auftraggeber stellt Ricky Korf von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Ricky Korf wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen bzw. Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Konzepte, Ausarbeitungen, Reinausführungen bzw. Reinzeichnungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Ricky Korf.
7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Ricky Korf nicht.
8. Ricky Korf benutzt Anti-Virus-Software und hält diese stets auf dem neuesten Stand. Ricky Korf ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien und/oder Daten verantwortlich und haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für durch Computerviren verursachte Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen.
9. Bei Verlust von Daten haftet Ricky Korf bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, d.h. mindestens täglicher, Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
10. Die Versendung von Daten, Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von Ricky Korf übermittelte Dateien und / oder Daten vor dem Öffnen auf Viren zu überprüfen. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Ricky Korf ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Ricky Korf.

 

XV. Digitale Daten / Dateien

1. Ricky Korf ist nicht verpflichtet, Dateien und / oder Daten – insbesondere offene Layoutdaten – die im bzw. mit dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdaten bzw. der offenen Layoutdaten, so ist diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

XVI. Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist als Vertragsabbruch bzw. Projektabbruch zu werten. Die Kündigung bedarf in jedem Falle der Schriftform.
2. Im Falle einer Kündigung seitens des Auftraggebers, kann Ricky Korf einen Schadensersatzanspruch i.H.v 30% der letztmalig vereinbarten Vergütung (gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zzgl. Zusatzleistungen und / oder Auftragserweiterungen) gelten machen.
3. Im Falle einer Kündigung, gleich von welcher Vertragspartei, erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche. Ricky Korf übernimmt keine Haftung und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen (entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden), freigestellt. Der Auftraggeber verliert jeglichen Anspruch an Fortführung der vereinbarten Leistung. Sämtliche bis dato entstandenen Arbeiten bzw. Werke, Daten / Dateien oder Produkte (auch Konzepte, Entwürfe, Muster oder Präsentationsdaten) bleiben Eigentum von Ricky Korf. Eine Herausgabe / Überlassung dieser Daten oder die Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
4. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass Ricky Korf keinen oder einen geringeren Schadensersatz beanspruchen kann.

 

XVII. Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

1. Ricky Korf verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Auftragsausführung auf Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen sensiblen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
2. Auf vorheriges ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers hat Ricky Korf nach Fertigstellung des Layouts / Designs bzw. Webseite / Internetpräsenz alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten sensiblen Informationen, Daten oder Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen – insbesondere Logindaten, Passwörter und Zugangsdaten.
3. Auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat Ricky Korf diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind in diesen Fällen an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
4. Macht der Auftraggeber von seinem Recht aus XVII.2 keinen Gebrauch, bewahrt Ricky Korf im Interesse des Auftraggebers die zur Verfügung gestellten sensiblen Informationen, Daten und Inhalte auf, um bei Änderungswünschen des Auftraggebers oder im Falle eines fehlerbedingten Verlustes der Informationen auf sie unmittelbar Rückgriff nehmen zu können. Eine Verpflichtung seitens Ricky Korf zur Aufbewahrung wird dadurch nicht begründet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zwischen ausdrücklich vereinbart worden ist.

 

XVIII. Datenschutz

1. Der Auftraggeber erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

 

XIX. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ricky Korf richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Auftraggebern, die keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Inland haben, ist Leipzig. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Sonst gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

XX. Salvatorische Klausel

Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung (AGB) bzw. des Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingung (AGB) bzw. des Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingung (AGB) bzw. dieses Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Studio Korf & So

Tapetenwerk / Studio K01
Lützner Straße 91
04177 Leipzig
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undso@studiokorf.com

I. Allgemeines / Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäfte mit Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern, es sei denn in der Klausel ist etwas Abweichendes geregelt. Sie werden durch eine Beauftragung von Ricky Korf oder durch Abnahme des Produktes / des Werkes bzw. der beauftragten Produkte / Werke anerkannt.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten aussschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt.
3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
4. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Ricky Korf in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
5. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.


II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Ricky Korf sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung / Anfrage des Auftraggebers ist ein Angebot zum Vertragsabschluss gegenüber Ricky Korf. Der Eingang der (Angebots-)Anfrage bzw. des Auftrages wird durch Ricky Korf in Textform bestätigt. Eine Bestätigung via E-Mail gilt hierbei ebenfalls als wirksam. Auftragserteilungen sowie Annahmeerklärungen aller Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Insbesondere gelten Bestätigung via E-Mail als wirksam.
2. Ein Vertrag kommt nur mit einem, seitens des Auftraggebers unterzeichneten Angebotes, sowie der Auftragsbestätigung durch Ricky Korf oder durch die Abnahme des beauftragten Produktes / Werkes zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach dieser Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen sind gesondert schriftlich festzuhalten.


III. Vertragsgegenstand und Leistungen

Ricky Korf erbringt Leistungen in Form von Grafikdesign für On- und Offline-Medien bzw. On- und Offline-Werke (Design, Gestaltung, Layout und Satz, Printdesign, Illustration, Screen- bzw. Webdesign) entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Des Weiteren erbringt Ricky Korf Leistungen in Form von Druckproduktionen bzw. Druckdienstleistungen (Offset- und Großformatdruck, Digitaldruck, Werbesyteme, Promotionartikel, etc.) sowie Leistungen in Form Programmierung bzw. technischer Umsetzung einer Webseite / Internetpräsentation entsprechend den nachfolgenden Regelungen.

III.1 Printdesign
1. Ricky Korf erstellt ein Layout für Druckerzeugnisse (z.B. Briefbögen, Visitenkarten, Flyer, Plakate, Broschüren, Magazine, Folder, etc.), welches dem Auftraggeber als Grafik in elektronischer Form (PDF, JPG, PNG) via E-Mail, ftp-Download oder in einem virtuellen Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert wird.
2. Das Layout wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Layout führen, sind zusätzlich je nach Aufwand zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus das Layout in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Nach Freigabe des Layouts durch den Auftraggeber wird dieses für das vereinbarte Druckerzeugnis aufgearbeitet und für die Druckproduktion vorbereitet (Reinzeichnung).
4. Je nach Auftrag / Absprache des Auftraggebers übernimmt Ricky Korf dann die gesamte Druckbetreuung bzw. Druckabwicklung oder liefert das fertige Layout dem Auftraggeber als Datei in einer Qualität, die den Erfordernissen einer professionellen Weiterverarbeitung sowie den entsprechenden Druckdienstleistungen entspricht.

III.2 Grafikdesign / Illustration
1. Ricky Korf gestaltet, erstellt und / oder bearbeitet Bildmaterial, Grafiken, Illustrationen, Logos, Signets, Keyvisuals oder Erscheinungsbilder und entwickelt Corporate Design-Konzepte, zunächst als Entwurf. Dieser wird dem Auftraggeber als Grafik in elektronischer Form (PDF, JPG, PNG) via E-Mail, ftp-Download oder in einem virtuellen Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert.
2. Der Entwurf wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Entwurf führen, sind zusätzlich zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus den Entwurf in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber wird das Bildmaterial, die Grafik, die Illustration, das Logo oder das Signet aufbereitet (Reinzeichnung) und dem Auftraggeber in vereinbarter Qualität sowie im vereinbarten Format via E-Mail, ftp-Download oder auf einem Datenträger aufgearbeitet geliefert.

III.3 Screendesign / Webdesign
1. Ricky Korf konzipiert und gestaltet eine Webseite bzw. Internetpräsenz auf der Basis vorgelegter Daten bzw. nach inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers zunächst als Entwurf. Dieser wird dem Auftraggeber als Grafik in elektronischer Form (PDF, JPG, PNG) via E-Mail, ftp- Download oder in einem virtuellen Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert. Soweit nicht anders Vereinbart, wird die Webseite für die zur Zeit gängigen Bildschirmauflösung(en) und unter Einbezug bis dato bestehender technischer Möglichkeiten und Anforderungen (Responsive Webdesign, HTML5, CSS3) unter Beachtung gängiger Internetstandards gestaltet.
2. Der Entwurf wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Entwurf führen, sind zusätzlich zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus den Entwurf in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber wird die Webseite aufbereitet (Reinzeichnung) und, insofern nicht anders vereinbart (z.B. durch im Auftrag bestätigte anschließende Programmierung bzw. technische Umsetzung), dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister in verwertbarer Qualität und Form via E-Mail, ftp-Download oder auf einem Datenträger geliefert.
4. Redaktion, Texterstellung und Beschaffung einer Internet-Domain, die Einstellung der Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Webseite sowie die Bereitstellung eines Zuganges zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

III.4 Entwicklung / Programmierung
1. Insofern vereinbart erstellt bzw. programmiert Ricky Korf auf Grundlage eines, seitens des Auftraggebers bestätigten bzw. genehmigten Designkonzeptes (siehe III.3 dieser AGB) eine funktionsfähige Webseite bzw. Internetpräsenz zunächst als Prototyp. Die Webseite wird für die zur Zeit der Auftragsbestätigung gängigen Bildschirmauflösung(en) und unter Einbezug bestehender technischer Möglichkeiten und Anforderungen (Responsive Webdesign, HTML5, CSS3, Java) sowie unter Beachtung aktuell gängiger Internetstandards umgesetzt bzw. programmiert. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik sowie inhaltliche Elemente), um die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander widerzuspiegeln. Der Prototyp wird dem Auftraggeber in digitaler Form als Direktansicht (interaktiv) oder in einem virtuellen interaktiven Showroom in Form einer Präsentation zugänglich gemacht bzw. präsentiert.
2. Der Prototyp wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der angebotenen Grundleistung (Korrekturgänge) umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Prototypen führen, sind zusätzlich zu vergüten. Lehnt der Auftraggeber darüber hinaus den Prototypen in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Ricky Korf das Recht, den Vertrag zu beenden.
3. Die finalen Daten (final erstellte und programmierte Webseite) werden nach Fertigstellung und Freigabe des Auftraggebers in den Verfügungsbereich des Auftraggebers via E-Mail, ftp- Download oder auf einem Datenträger übergeben oder nach Absprache bzw. auf expliziten Wunsch auf einen vom Auftraggeber spezifizierten Server hochgeladen.
4. Die jeweils zu entwickelnde bzw. zu programmierende Webseite / Internetpräsenz setzt sich aus einer Mehrzahl von einzelnen Webseiten (Unterseiten) zusammen. Jede einzelne Webseite besteht aus einer html-, shtml-, asp- oder php-Dateistruktur, in die weitere Elemente wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen eingebunden werden können.
5. Redaktion, Texterstellung und Beschaffung einer Internet-Domain, die Einstellung der Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Webseite sowie die Bereitstellung eines Zuganges zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

III.5 Druckproduktion / Druckdienstleistungen
1. Insofern vereinbart, übernimmt Ricky Korf die Druckbetreuung, Druckabwicklung und Druckproduktion für Druckzeugnisse (Offset- und Großformatdruck sowie Digitaldruck von Werbematerialen, Geschäftsausstattungen, Katalogen, Broschüren, etc.) im Anschluss bzw. als Teil des Auftrages aus III.1 und III.2 oder davon unabhängig als separate Dienstleistung (siehe Punkt III.5 .2) nach Vorgaben und Druckdaten des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten.
2. Ricky Korf übernimmt die Druckbetreuung, Druckabwicklung und Druckproduktion für Druckzeugnisse, die nicht im eigenen Haus als Teil eines Auftrages aus III.1 und / oder III.2 erstellt wurden, sondern unabhängig als eigenständiger Auftrag direkt vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten geliefert werden. In diesem Falle teilt Ricky Korf dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vorab die Druckdatenanforderungen in übersichtlicher Form mit.

2. Ricky Korf übernimmt die Druckbetreuung, Druckabwicklung und Druckproduktion für Druckzeugnisse, die nicht im eigenen Haus als Teil eines Auftrages aus III.1 und/oder III.2 erstellt wurden, sondern unabhängig als eigenständiger Auftrag direkt vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten geliefert werden. In diesem Falle teilt Ricky Korf dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vorab die Druckdatenanforderungen in übersichtlicher Form mit.

Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind dann gesondert zu vergüten.


IV. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt Ricky Korf die zu integrierenden bzw. zu bearbeitenden Inhalte zur Verfügung, die dann im Printdesign, Grafikdesign / Illustration, Screen- bzw. Webdesign und / oder Erstellung/Programmierung verwendet werden. Die pünktliche Datenlieferung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb einer vereinbarten angemessenen Frist das Layout bzw. den Entwurf schriftlich oder per E-Mail freizugeben bzw. Änderungswünsche mitzuteilen. Ist zwischen den Parteien kein Zeitpunkt vereinbart, zu dem die Daten zur Verfügung zu stellen sind, sind diese vom Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen ab Bestätigung des Vertragsschlusses durch Ricky Korf zur Verfügung zu stellen.
2. Die Inhalte zur Weiterverarbeitung werden in elektronisch verwertbarer Form bereitgestellt. Ricky Korf teilt dem Kunden die geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die zusätzlich anfallenden Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten. Für die Richtigkeit der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
3. Ricky Korf ist für zur Verfügung gestellte Inhalte und Daten, die der Auftraggeber im Rahmen eines Auftrages bereitstellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber versichert Ricky Korf, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten frei benutzt und bearbeitet werden können, das er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt und das keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen. Ricky Korf ist nicht verpflichtet, die Inhalte bzw. Daten auf mögliche Rechtsverstöße, somit Schutzrechten wie Copyrights, Markenrechte, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten von Dritten zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Ricky Korf von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten und Daten beruhen. Sollten Dritte Ricky Korf wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus gelieferten Inhalten seitens des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber Ricky Korf von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Ricky Korf die Kosten zu erstatten, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur kooperativen Mitwirkung am vereinbarten Projekt / Auftrag, d.h. er behindert nicht den Projektfortschritt durch sein Handeln (Verschleppung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, abgesprochene bzw. festgelegte / festgesetzte Fristen und Termine (Deadlines) einzuhalten. Für eine nicht termingerechte Lieferung von finalen Layouts, Designs, Produkten oder Werken, die aus einer Missachtung von festgelegten / festgesetzten Fristen oder durch Verschleppung seitens des Auftraggebers resultiert, übernimmt Ricky Korf keine Haftung und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen (entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden), freigestellt.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ricky Korf aktuelle und gültige Kontaktdaten mitzuteilen, insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse, die regelmäßig abgerufen wird.


V. Fertigstellung

1. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Ricky Korf in Textform (insbesondere via E-Mail) bestätigt wurden.
2. Voraussetzung für die Einhaltung eines Fertigstellungstermins ist die Mitwirkung des Auftraggebers gemäß Punkt IV. dieser AGB. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum verlängern. Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Abschlusstermine ihre Gültigkeit.
3. Im Falle einer Terminverschleppung bzw. einer Fristverstreichung seitens des Auftraggebers, können aus zeitkritischen Gründen unter Umständen eventuell anfallenden Zusatzkosten vorab nicht kommuniziert werden. Diese sind im Eintretensfall vom Auftraggeber zu übernehmen.
4. Kann Ricky Korf einen Fertigstellungstermin unverschuldet nicht einhalten (z.B. Terminverschleppung oder Fristverstreichung seitens des Auftraggebers), verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall informiert Ricky Korf den Auftraggeber unverzüglich über einen neuen Termin. Ricky Korf haftet im diesem Falle nicht für eventuell eintretende Schäden (entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden), die aus der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins resultieren.


VI. Abnahme

1. Nach Fertigstellung des Printdesigns, Grafikdesigns, Screen- bzw. Webdesigns und / oder Programmierung bzw. technische Umsetzung und / oder von Medien/Produkten aus der Druckproduktion ist der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme ist in Textform zu erklären. Insbesondere gilt hier die Kommunikation via E-Mail als wirksam.
2. Läuft die 10-tägige Abnahmefrist ab, ohne dass sich der Auftraggeber hierzu erklärt hat, gilt die Leistung ebenfalls als vertragsgemäß abgenommen.
3. Sollte der Auftraggeber sich an der Abnahme gehindert sehen, wird er die Gründe unverzüglich mitteilen.
4. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages (Printdesign, Grafikdesign / Illustration, Layout und Satz sowie Screen- bzw. Webdesign) besteht Gestaltungsfreiheit.


VII. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder an Ricky Korf erteilte Auftrag im Bereich Printdesign (III.1), Grafikdesign/Illustration (III.2) und Screendesign/Webdesign (III.3) ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Alle Muster, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Ricky Korf insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97 ff UrhG zu. Weiterführende Informationen dazu unter www.gesetze-im-internet.de/urhg.
3. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, richtet sich Ricky Korf in all seinen Nutzungsrechtsberechnungen nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design. Weiterführende Informationen dazu unter www.rickykorf.com/nutzungsrecht.
4. Muster, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Ricky Korf weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung bzw. Plagiatierung – auch von Teilen oder Teilstücken – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Ricky Korf, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
5. Ricky Korf überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht für die in der Vereinbarung / im Auftrag bestimmten Medien übertragen. Bei Printdesign und Grafikdesign / Illustration beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den von den Parteien bei Vertragsabschluß vereinbarten Nutzungsbereich der Leistung, bei Screendesign / Webdesign beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung im Internet auf einer Webseite / Internetpräsenz des Auftraggebers. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzeption, Printdesign, Grafikdesign, Illustration und Screendesign / Webdesign in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Ricky Korf.
6. Eine Weitergabe des einfachen Nutzungsrechtes an Dritte ist nicht gestattet. Ist eine Weitergabe dieses Nutzungsrechtes an Dritte notwendig, bedarf diese in jedem Falle einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ricky Korf und dem Auftraggeber oder einer Anpassung / Korrektur des Nutzungsrechtes (Nutzungsrechtserweiterung).
7. Die jeweilig vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung bzw. nach Begleichung aller projektbezogener Rechnungen durch den Auftraggeber auf diesen über.
8. Ricky Korf hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt / das Werk als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt Ricky Korf zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines Schadens kann Ricky Korf 100% der vereinbarten – bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD üblichen – Vergütung als Schadensersatz verlangen.
9. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten an bzw. zu Muster(n), Entwürfe(n) und Reinzeichnungen haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
10. Ricky Korf darf auf der eigenen Internetpräsenz sowie in eigenen Portfolien und Präsentationen den Auftraggeber sowie das für ihn erstellte/gestaltete Produkt bzw. Werk in die Referenzliste bzw. den Kundenstamm aufnehmen und ggf. durch Bildmaterial bzw. einen Link auf die Webpräsenz bzw. das erstellte Produkt bzw. Werk verweisen.
11. Im allgemeinen sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht und Nutzungsrecht zwingend zu beachten und einzuhalten. Detailierte Informationen zum Urheberrecht und Nutzungsrecht sowie zur Nutzungsrechtsberechnung sind unter den folgenden Links einzusehen:
Webseite von Ricky Korf: www.rickykorf.com/nutzungsrecht
Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Gesetz über Urheberrecht, Nutzungsrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG): www.gesetze-im-internet.de/urhg
Webseite der Allianz für deutsche Designer (AGD) e.V.: www.agd.de
Webseite der Selbständigen Design-Studios (SDSt) e.V.: www.sdst.info


VIII. Vergütung

1. Grundlage der Vergütung ist das im Angebot festgesetzte Honorar und/oder die festgesetzten Produktionskosten zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
2. Die Vergütung für Muster, Entwürfe und Reinzeichnungen sowie die Berechnung und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt auf Grundlage des AGD Vergütungstarifvertrages Design (AGD / SDSt), insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Werden die Muster, Entwürfe und / oder Reinzeichnungen später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen bzw. vereinbart genutzt, so ist Ricky Korf berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Ausführung des Auftrages bzw. der Produktion zusätzliche, nicht in der Vereinbarung beschriebene, Änderungen, so kann Ricky Korf einen dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert bzw. zusätzlich abrechnen. Der Auftraggeber hat diese Mehrkosten zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und dadurch ein Mehraufwand entsteht. Ricky Korf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Ricky Korf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Ricky Korf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


IX. Zahlungsmodalitäten / Fälligkeit der Vergütung

1. Soweit sich aus Angebot / Auftragsbestätigung / Rechnung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Lieferung des Werkes oder Produktes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar und innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.
2. Der Abzug von Skonto seitens des Auftraggebers ist nicht gestattet.
3. Werden die bestellten Arbeiten bzw. Werke oder Produkte in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Ricky Korf hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten – und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten bzw. Werke oder des Produktes, 1/3 nach Lieferung bzw. Ablieferung/Abnahme.
4. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen kann Ricky Korf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrige Belastung nachzuweisen. Außerdem ist Ricky Korf berechtigt, bereits erstellte Arbeiten bzw. Werke, Daten und / oder Produkte, gleich in welcher Form diese zur Verfügung gestellt werden sollten oder wurden, einzubehalten, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eventuell eingetretenen Verzugsschadens erfolgt ist. Des Weiteren ist Ricky Korf als Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung von sämtlichen Aufträgen des Auftraggebers so lange einzustellen, bis er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für die ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Bearbeitung erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von Forderungen wegen angeblicher vom Vertragspartner behaupteter Gegenansprüche, auch solcher aus Mängelhaftung, ist nicht zulässig, außer diese sind anerkannt, unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Wird gegen den Auftraggeber fruchtlos vollstreckt, stellt er seine Zahlungen ein, geht ein Scheck zu Protest oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, so werden alle Rechnungsforderungen sofort zur Zahlung fällig.


X. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderungen von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Druckbetreuung / Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand auf Grundlage des AGD Vergütungstarifvertrages Design (AGD / SDSt) gesondert berechnet.
2. Ricky Korf ist berechtigt, zur Auftragserfüllung eventuell notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ricky Korf die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers (in diesem Falle Ricky Korf) abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ricky Korf im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


XI. Eigentumsvorbehalt

1. An Mustern, Entwürfen und Reinzeichnungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte oder Urheberrechte übertragen. Diese verbleiben in jedem Falle beim Urheber des Werkes (siehe Urheberrechtsgesetz – UrhG).
2. Fertiggestellte Arbeiten bzw. Werke, Daten oder Produkte und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller projektbezogenen Rechnungen, über die im Auftrag vereinbarte Vergütung, Eigentum von Ricky Korf.


XII. Gestaltungsfreiheit

1. Im Rahmen eines Auftrages im Bereich Gestaltung und Design (Printdesign, Grafikdesign / Illustration und / oder Screen- bzw. Webdesign) besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind in jedem Falle ausgeschlossen.


XIII. Gewährleistung, Mängelrechte / Haftung

Ricky Korf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.


XIII. 1. Printdesign, Grafikdesign / Illustration und / oder Screendesign / Webdesign
1. Entsprechen die Leistungen aus Printdesign, Grafikdesign / Illustration und/oder Screen- bzw. Webdesign nicht dem in der Vereinbarung beschriebenem Umfang, so wird der Auftraggeber Ricky Korf die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen und eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer – insofern die Kritikpunkte in ihrer Art berechtigt und nachvollziehbar sind – entsprechende Korrekturen vorzunehmen sind.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eventuelle Fehler (auch inhaltliche) selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder Daten, die nicht dem in der Vereinbarung beschriebenem Umfang entsprechen, selbst zu ergänzen oder durch Dritte ergänzen zu lassen.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung bzw. Lieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk bzw. die Arbeit als abgenommen.
4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler und Programmdefekte entstehen. Sie entfällt, wenn der Auftraggeber das Design, das Layout oder die Grafik(en) selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.


XIII. 2. Druckproduktion / Druckdienstleistungen
1. Die erbrachte Leistung ist nach Lieferung an den Auftraggeber unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Sollte die erbrachte Leistung bzw. das Produkt fehlerhaft sein, so muss der Fehler detailliert vom Auftraggeber beschrieben und Ricky Korf mitgeteilt werden. Die Leistung bzw. das Produkt gilt als genehmigt bzw. angenommen wenn nach zehn Tagen nach Annahme der Druckerzeugnisse keine Beanstandung erfolgt.
2. Sollten erbrachte Leistungen bzw. die Produkte fehlerhaft sein, so ist die Beanstandung noch vor der Abnahme, also innerhalb von zehn Tagen nach Fertigstellung bzw. Lieferung schriftlich bei Ricky Korf geltend zu machen. Der beanstandete Fehler wird dann seitens Ricky Korf unverzüglich durch eine Nachbesserung bzw. Nachproduktion behoben. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann eine Minderung des im Auftrag festgelegten Betrages vom Auftraggeber verlangt werden.
3. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, bei geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Druckbögen innerhalb eines Auftrages, bei geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (Abweichungen vom offenen und / oder gefalzten Endformat) sowie bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag (bei Magazinen, Broschüren etc.). Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen anderen Vorlagen, wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten – auch wenn sie von Ricky Korf erstellt wurden – und dem Endprodukt.
4. Auf die Laufrichtung des Papieres bzw. Materials kann produktionsbedingt nicht geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen oder Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Endproduktes können nicht beanstandet werden.
5. Mängel eines Teils des gelieferten Produktes berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware bzw. des bestellten Produktes sind hinzunehmen.
7. Ricky Korf haftet nicht für fehlerhafte Leistungen bzw. Produkte, welche auf die Nichteinhaltung der Anforderungen von Druckdaten zurückzuführen sind, insofern die Druckdaten bzw. das Printdesign vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten stammt. Die jeweiligen Druckdatenanforderungen werden dem Auftraggeber je nach Auftrag bzw. Produkt von Ricky Korf zur Verfügung gestellt.
8. Ricky Korf haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden, die auf fehlerhafte Leistungen bzw. Produkte zurückzuführen sind.
9. Die Gewährleistung umfasst nicht fehlerhafte Leistungen bzw. Produkte, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler anderer entstehen.

XIII. 3. Entwicklung/Programmierung
1. Die finale / bestätigte Version der Webseite / Internetpräsenz sowie deren Darstellung und Funktionen (CMS – Content Management System, Formulare, Skripte, interaktive Elemente, etc.) wurde seitens Ricky Korf (sowie ggf. seiner Dienstleister) vor Auslieferung getestet. Ricky Korf haftet nicht bei Fehlfunktionen oder Funktionsausfall der Webseite bzw. einzelner Funktionselemente aufgrund von veralteten Browserversionen, defekten Endgeräten oder Endgeräten mit veralteten Betriebssystemen.
2. Für die Funktionstüchtigkeit der Webseite sowie einzelner Funktionselemente ist der Auftraggeber nach Abnahme selbst verantwortlich. Ricky Korf haftet nicht bei fehlerhafter Darstellung, eventuellen Fehlfunktionen oder Funktionsausfällen der Webseite bzw. einzelner Funktionenselemente (CMS – Content Management System, Formulare, Skripte, interaktive Elemente, etc.) aufgrund von Aktualisierungen/Updates bzw. Veränderungen des Servers (Host Provider) bzw. Webspaceanbieters oder durch Umzug/Wechsel des Servers (Host Provider) bzw. Webspaceanbieters seitens des Auftraggebers.

XIV. Haftung

1. Ricky Korf haftet, sofern der Vertrag bzw. die Vereinbarung keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Ricky Korf. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ricky Korf bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Ricky Korf keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Ricky Korf kein Auswahlverschulden trifft. Ricky Korf tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
3. Sofern Ricky Korf selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Ricky Korf hiermit sämtliche, Ricky Korf zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter oder verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Ricky Korf zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
4. Der Auftraggeber stellt Ricky Korf von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Ricky Korf wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen bzw. Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Konzepte, Ausarbeitungen, Reinausführungen bzw. Reinzeichnungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Ricky Korf.
7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Ricky Korf nicht.
8. Ricky Korf benutzt Anti-Virus-Software und hält diese stets auf dem neuesten Stand. Ricky Korf ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien und/oder Daten verantwortlich und haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für durch Computerviren verursachte Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen.
9. Bei Verlust von Daten haftet Ricky Korf bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, d.h. mindestens täglicher, Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
10. Die Versendung von Daten, Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von Ricky Korf übermittelte Dateien und / oder Daten vor dem Öffnen auf Viren zu überprüfen. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Ricky Korf ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Ricky Korf.


XV. Digitale Daten / Dateien

1. Ricky Korf ist nicht verpflichtet, Dateien und / oder Daten – insbesondere offene Layoutdaten – die im bzw. mit dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdaten bzw. der offenen Layoutdaten, so ist diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


XVI. Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist als Vertragsabbruch bzw. Projektabbruch zu werten. Die Kündigung bedarf in jedem Falle der Schriftform.
2. Im Falle einer Kündigung seitens des Auftraggebers, kann Ricky Korf einen Schadensersatzanspruch i.H.v 30% der letztmalig vereinbarten Vergütung (gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zzgl. Zusatzleistungen und / oder Auftragserweiterungen) gelten machen.
3. Im Falle einer Kündigung, gleich von welcher Vertragspartei, erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche. Ricky Korf übernimmt keine Haftung und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen (entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden), freigestellt. Der Auftraggeber verliert jeglichen Anspruch an Fortführung der vereinbarten Leistung. Sämtliche bis dato entstandenen Arbeiten bzw. Werke, Daten / Dateien oder Produkte (auch Konzepte, Entwürfe, Muster oder Präsentationsdaten) bleiben Eigentum von Ricky Korf. Eine Herausgabe / Überlassung dieser Daten oder die Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
4. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass Ricky Korf keinen oder einen geringeren Schadensersatz beanspruchen kann.


XVII. Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

1. Ricky Korf verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Auftragsausführung auf Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen sensiblen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
2. Auf vorheriges ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers hat Ricky Korf nach Fertigstellung des Layouts / Designs bzw. Webseite / Internetpräsenz alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten sensiblen Informationen, Daten oder Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen – insbesondere Logindaten, Passwörter und Zugangsdaten.
3. Auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat Ricky Korf diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind in diesen Fällen an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
4. Macht der Auftraggeber von seinem Recht aus XVII.2 keinen Gebrauch, bewahrt Ricky Korf im Interesse des Auftraggebers die zur Verfügung gestellten sensiblen Informationen, Daten und Inhalte auf, um bei Änderungswünschen des Auftraggebers oder im Falle eines fehlerbedingten Verlustes der Informationen auf sie unmittelbar Rückgriff nehmen zu können. Eine Verpflichtung seitens Ricky Korf zur Aufbewahrung wird dadurch nicht begründet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zwischen ausdrücklich vereinbart worden ist.


XVIII. Datenschutz

1. Der Auftraggeber erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.


XIX. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ricky Korf richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Auftraggebern, die keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Inland haben, ist Leipzig. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Sonst gelten die gesetzlichen Regelungen.


XX. Salvatorische Klausel

Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung (AGB) bzw. des Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingung (AGB) bzw. des Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingung (AGB) bzw. dieses Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.